Kostenübernahme durch die Krankenkassen?

Übernehmen gesetzliche oder private Krankenversicherungen die Kosten?

Nein, die gesetzlichen Krankenkassen führen die Behandlung mit einem Augenlaser nicht in ihrem Leistungskatalog und verweisen auf günstigere und ebenso effektive Alternativen der Korrektur von Sehfehlern, nämlich Brille und Kontaktlinsen. Der Patient muss die kompletten Kosten der Operation alleine tragen.

Privat Versicherte haben die Chance, von ihrer Krankenkasse zumindest einen Anteil der Kosten zurückerstatten zu bekommen. Hier gibt es keine einheitlichen Regelungen, was in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass Patienten immer wieder vor Gericht geklagt haben. Die Urteile waren unterschiedlich, das verhandeln mit der Krankenkasse lohnt sich aber allemal.

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